Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Evangelischen Familienbildung im Dekanat Dreieich-Rodgau

 

§ 1 Allgemeines

 

1) Das Angebot der Evangelischen Familienbildung im Dekanat Dreieich-Rodgau (nachfolgend EFB
     genannt) steht grundsätzlich allen Menschen offen. Eine Mitgliedschaft in der evangelischen
     Kirche ist nicht erforderlich.

 

2) Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung der EFB erkennen Sie die AGB und die gültigen
     Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsorte an. Ebenso erkennen Sie an, dass Sie den
     Anweisungen der Kursleiterinnen und Kursleiter Folge zu leisten haben.

 

3) Erklärungen zu Rechtsgeschäften (wie z.B. Anmeldungen oder Kündigungen) bedürfen
     grundsätzlich der Schriftform, oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form
     (z.B. Email, Homepage der EFB, Telefax).

 

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

 

1) Die Anmeldung ist ein Vertragsangebot. Dabei hat die sich anmeldende Person alle zur
     Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben zu machen. Der Vertrag kommt erst durch die
     Annahmeerklärung der EFB (Anmeldebestätigung) zustande.

 

2) Anmeldungen sind grundsätzlich möglich über die Homepage der EFB, per E-Mail, Brief oder
     Telefax. Persönliche Anmeldungen sind in unserer Geschäftsstelle zu den Geschäftszeiten
     möglich (in der Regel montags bis freitags von 9.00 - 12.00 Uhr).

 

3) Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von § 1 Abs. 3 verbindlich,
     wenn sie durch die EFB schriftlich angenommen werden.

 

4) Es ist der EFB gestattet, die Teilnahme an Kursen von persönlichen (z.B. Alter) und/oder
     sachlichen (z.B. bestimmten Vorkenntnissen) Voraussetzungen abhängig zu machen.

 

§ 3 Kursgebühren und Zahlung

 

1) Die Kursgebühr ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der
     EFB. Unabhängig von einer tatsächlichen Teilnahme verpflichtet die Anmeldung zur Zahlung
     der Kursgebühren.

 

2) Die Kursgebühren, sowie weitere in der Ankündigung genannte Kosten (z.B. Materialkosten)
     werden am Tag des Veranstaltungsbeginns in voller Höhe fällig.

 

3) Kursgebühren werden grundsätzlich per Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats gezahlt.
     Nach verbindlicher Anmeldung zu einem Kurs erfolgt der Einzug der Gebühr zum 15. des Folgemonats.

     Sofern der Termin auf ein Wochenende oder Feiertag fällt, ist es der nächste Werktag.

     Durch die Übermittlung der Bankdaten im Online-Verfahren
     ermächtigen Sie die Evangelische Regionalverwaltung Starkenburg-Ost im Namen der
     Evangelischen Familienbildung im Kreis Offenbach Zahlungen von Ihrem Konto mittels
    SEPA - Lastschrift einzuziehen. Gleichzeitig weisen Sie Ihr Kreditinstitut an, die von der
     Evangelischen Regionalverwaltung Starkenburg-Ost auf Ihrem Konto gezogene Lastschrift
     einzulösen. Hinweis: Innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum,
     können Sie die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Dabei gelten die mit Ihrem
     Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Wenn Ihr Konto die erforderliche Deckung nicht
     ausweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur
     Einlösung. Sich daraus ergebende Gebühren gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen. Sie
     verpflichten sich, ggf. Änderungen der Bankverbindung rechtzeitig mitzuteilen und erklären,
     dass das SEPA-Mandat auch für dieses zukünftige neue Konto Gültigkeit hat. Durch nicht
     rechtzeitige Mitteilung einer Änderung der Bankverbindung entstehende Rücklastschrift-
     gebühren gehen zu Lasten des/der Zahlungspflichtigen.

 

4) Sollten Sie nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen wollen, ist Barzahlung bei uns in der
     Geschäftsstelle zu den Bürozeiten möglich. Weitere Zahlungsmöglichkeiten gibt es nicht.

 

5) Ratenzahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen

 

§ 4 Gebührenermäßigung

 

1) Eine Gebührenermäßigung in Höhe von 25% wird gewährt für folgenden Personenkreis:
     - Vollzeitschüler/-innen
     - Vollzeitstudenten/-studentinnen (bis 27 Jahre)
     - Auszubildende
     - Behinderte (Grad der Behinderung 50% oder mehr)
     - Personen, die ALG II beziehen
     - Personen, die Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz erhalten
     - Personen, denen nicht mehr als das Existenzminimum zur Verfügung steht,
     - Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr (oder Bundesfreiwilligendienst) leisten
     - Inhaber/-innen der Hess. Ehrenamtscard
     - Inhaber/-innen der Jugendleiter-Card
     - Aupairs

 

2) Für Materialkosten und evtl. andere anfallende Zusatzkosten kann keine Ermäßigung
     gewährt werden.

 

3) Der Ermäßigungsanspruch muss bis spätestens eine Woche vor Beginn des Kurses / der
     Veranstaltung angemeldet und durch Vorlage entsprechender Dokumente (z.B.
     Schülerausweis) nachgewiesen werden. Sollten die Nachweise für das Vorliegen eines
     Ermäßigungsanspruchs nicht vorliegen, oder nicht anerkannt werden, so ist die volle
     Kursgebühr zu zahlen.

 

4) Für bestimmte Veranstaltungen können Gebührenermäßigungen ausgeschlossen werden.

 

§ 5 Organisatorische Änderungen

 

1) Auch wenn eine Veranstaltung mit dem Namen einer Kursleitung angekündigt wurde,
     besteht kein Anspruch auf die Durchführung eines Angebots durch eine bestimmte
     Kursleitung.

 

2) Sollte es aus organisatorischen Gründen nötig sein, Ort und/oder Zeitpunkt der
     Veranstaltung zu ändern, ist die EFB hierzu berechtigt. Ist die Teilnahme durch vorgenannte
     Änderungen für einen Kursteilnehmer nicht mehr zumutbar, berechtigt dies diesen zum
     Rücktritt vom Vertrag.

 

3) Sollten einzelne Termine eines Kurses nicht gehalten werden können, werden diese in der
     Regel nachgeholt. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht, die EFB wird – sofern die
     Kurseinheit nicht nachgeholt werden kann – gezahlte Beiträge anteilig zurückzahlen. Sollte
     ein angebotener Nachholtermin von Ihnen nicht wahrgenommen werden (können), entfällt
     der Rückerstattungsanspruch.

 

4) Darüber hinaus entstehen durch einen Kursausfall keine weiteren Ansprüche gegenüber der
     EFB.

 

§ 6 Rücktritt und Kündigung durch die EFB

 

1) Für das Zustandekommen eines Kurses / einer Veranstaltung ist grundsätzlich eine
     Mindesteilnehmerzahl notwendig. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die EFB vom
     Vertrag zurücktreten. Gezahlte Gebühren werden erstattet

 

2) Die EFB kann ebenfalls vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Kurs oder eine Veranstaltung
     aus Gründen, die die EFB nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise nicht stattfinden kann.
     In diesem Fall hat der Teilnehmer die Kursgebühr für die bereits stattgefundenen Termine
     anteilig zu zahlen, bzw. es wird anteilig zurück erstattet.

 

3) Kursgebühren werden nicht erstattet, wenn ein Kurs aufgrund höherer Gewalt seitens der
     EFB abgesagt werden muss.

 

4) Die EFB kann einzelnen Personen den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen und
     diese Person von der weiteren Teilnahme ausschließen. Dieser wichtige Grund liegt
     insbesondere in folgenden Fällen vor

 

     - Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und
       Androhung der Kündigung, insbesondere Störung des Informations- und
       Veranstaltungsbetriebes durch Lärm-, Geräusch oder Geruchsbelästigung oder durch
       querulatorisches Verhalten; bei besonders gravierendem Fehlverhalten bedarf es keiner
       vorherigen Abmahnung.
     - Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Kursleitung, gegenüber anderen Teilnehmer/-
        innen oder den Beschäftigten der EFB.
     - Diskriminierung von Personen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen
       Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des
       Alters oder der sexuellen Identität.
     - Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder
       für Agitationen aller Art
      - Verstöße gegen die Hausordnung am Veranstaltungsort.
     Statt einer Kündigung kann die EFB den/die Teilnehmer/-in auch von einer Veranstaltung
     ausschließen. Eine solche Kündigung, bzw. ein solcher Ausschluss, befreit nicht von der
     Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren.

 

§ 7 Kündigung und Widerruf durch den/die Teilnehmer/-in

 

1) Bei Abmeldung bis zu 10 Tage vor Kursbeginn entfällt die Zahlungsverpflichtung Bereits
     gezahlte Gebühren werden in voller Höhe erstattet.

 

2) Bei späterer Abmeldung bis zum Tag vor Kursbeginn wird eine Abmeldegebühr in Höhe von
     30% der Kursgebühr, mindestens jedoch 10 Euro, erhoben. Teilnahmegebühren bis zu 10
     Euro werden stets in voller Höhe fällig, ebenso sind evtl. ausgewiesene besondere Kosten in
     voller Höhe zu zahlen

 

3) Ab dem Tag des Kurs- oder Veranstaltungsbeginns besteht kein Anspruch auf Erstattung der
     Teilnahmegebühr. Dies gilt auch bei Erkrankung und bei Änderungen der persönlichen oder
     beruflichen Verhältnisse des Teilnehmers / der Teilnehmerin

 

4) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.

 

5) Der/Die Teilnehmer/-in kann den Vertrag außerdem kündigen, wenn die weitere Teilnahme
     an einem Kurs wegen organisatorischer Änderungen gem. § 5 Abs. 2 unzumutbar ist. In
     diesem Falle hat der/die Teilnehmer/-in die Teilnahmegebühr für die bereits
     stattgefundenen Unterrichtseinheiten anteilig zu zahlen.

 

6) Die Kündigung / Der Widerruf muss in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) erfolgen. Maßgeblich
     für die rechtzeitige Absendung ist bei Briefen das Datum des Poststempels. Liegt dieser nicht
     vor, oder ist er nicht erkennbar, wird der Eingangsstempel bei der EFB abzüglich zweier
     Werktage angenommen. Die Kündigung / Der Widerruf werden von der EFB schriftlich
     bestätigt. Telefonische Abmeldungen sind nicht möglich.

 

7) Erstattungen von Kursgebühren erfolgen unbar.

 

§ 8 Teilnahmebescheinigungen

 

1) Bei regelmäßiger Teilnahme kann auf Wunsch durch die Geschäftsstelle der EFB eine
     Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden. Die Ausstellung einer solchen Bescheinigung
     ist möglich bis spätestens zwei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem der Kurs / die
     Veranstaltung beendet wurde.

 

§ 9 Urheberschutz

 

1) Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträger in den Kursen sind grundsätzlich nicht
     gestattet. Evtl. ausgeteiltes Lehrmaterial darf nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt
     werden.

 

§ 10 Haftung

 

1) Schadensersatzansprüche der Vertragspartner oder Teilnehmer gegenüber der EFB sind
     ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

 

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